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Öffentliche Zustellungen

Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

 

Hinweis

Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.

1 Eintrag, sortiert nach Bekanntgabezeitraum.

Lfd. Nr. Name steuerpflichtige Person/Firma, letzte bekannte Adresse, Steuernummer der steuerpflichtigen Person/Firma Verwaltungsakt/e Bekanntgabezeitraum Kontakt
1 Wenisch Verwaltungs-GmbH
An der Lach 24, 86720 Nördlingen,
StNr.:152 / 142 / 30345

Körperschaftsteuerbescheid 2023 vom 03.03.2026
Bescheid über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs. 2 KStG und § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG 31.12.2023 vom 03.03.2026
Gewerbesteuermessbescheid 2023 vom 03.03.2026

27.02.2026 bis 16.03.2026 09081 215 - 1220