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Steuerliche Registrierung

1. Steuerliche Registrierung von in der Republik Polen ansässigen Bauunternehmen 

Das Finanzamt Nördlingen mit Außenstelle Donauwörth ist das zuständige Finanzamt, wenn ein Unternehmer, dessen Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung sich in der Republik Polen befindet und dessen Name (Nachname bzw. bei Personen- und Kapitalgesellschaften der Firmenname) mit den Anfangsbuchstaben S bis Z beginnt, Bauleistungen in Deutschland erbringt.

Zur Erteilung einer Freistellungsbescheinigung und zur Anmeldung von Umsatzsteuer wird eine deutsche Steuernummer benötigt, die nach Einreichung und Prüfung folgender Unterlagen vergeben wird:

Für Einzelunternehmen

  1. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
    • Diesen reichen Sie bitte elektronisch über ELSTER ein, dazu registrieren Sie sich bitte mit Ihrer E-Mail-Adresse auf der ELSTER-Seite.
    • Nach der Registrierung füllen Sie bitte den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und fügen dem Fragebogen die weiteren unten aufgeführten Unterlagen als Anhang bei.
    • Den Fragebogen mit den Anlagen übermitteln Sie bitte an das Finanzamt Nördlingen mit ASt Donauwörth (111).
  2. Beidseitige Kopie des Personalausweises
  3. Gewerbeanmeldung
  4. Ansässigkeitsbescheinigung der ausländischen Finanzbehörde (DE/PL) (PDF, 1 Seite, 63 KB)
  5. Baustellenübersicht (PDF, 1 Seite, 66 KB)
  6. Kopie des Werkvertrags bzw. der Auftragsbestätigung oder andere aussagekräftige Unterlagen

Für Kapitalgesellschaften

  1. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
    • Diesen reichen Sie bitte elektronisch über ELSTER ein, dazu registrieren Sie sich bitte mit Ihrer E-Mail-Adresse auf der ELSTER-Seite.
    • Nach der Registrierung füllen Sie bitte den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und fügen dem Fragebogen die weiteren unten aufgeführten Unterlagen als Anhang bei.
    • Den Fragebogen mit den Anlagen übermitteln Sie bitte an das Finanzamt Nördlingen mit ASt Donauwörth (111).
  2. Kopie des ausländischen Handelsregisterauszugs
  3. Ansässigkeitsbescheinigung der ausländischen Finanzbehörde (DE/PL) (PDF, 1 Seite, 63 KB)
  4. Baustellenübersicht (PDF, 1 Seite, 66 KB)
  5. Kopie des Werkvertrags bzw. der Auftragsbestätigung oder andere aussagekräftige Unterlagen

Für Personengesellschaften

  1. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
    • Diesen reichen Sie bitte elektronisch über ELSTER ein, dazu registrieren Sie sich bitte mit Ihrer E-Mail-Adresse auf der ELSTER-Seite.
    • Nach der Registrierung füllen Sie bitte den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und fügen dem Fragebogen die weiteren unten aufgeführten Unterlagen als Anhang bei.
    • Den Fragebogen mit den Anlagen übermitteln Sie bitte an das Finanzamt Nördlingen mit ASt Donauwörth (111).
  2. Kopie des ausländischen Handelsregisterauszugs
  3. Beidseitige Personalausweiskopien der Gesellschafter
  4. Ansässigkeitsbescheinigung der ausländischen Finanzbehörde (DE/PL) (PDF, 1 Seite, 63 KB)
  5. Baustellenübersicht (PDF, 1 Seite, 66 KB)
  6. Kopie des Werkvertrags bzw. der Auftragsbestätigung oder andere aussagekräftige Unterlagen

Weiterführende Informationen finden Sie unter folgenden Links:

2. Steuerliche Registrierung der übrigen in der Republik Polen ansässigen Unternehmer (keine Bauunternehmer) für umsatzsteuerliche Zwecke 

Wird ein in der Republik Polen ansässiger Unternehmer in Deutschland tätig und unterliegt damit dem allgemeinen Besteuerungsverfahren in Deutschland, ist diese Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt anzuzeigen.

Das Finanzamt Nördlingen mit Außenstelle Donauwörth ist das zuständige Finanzamt, wenn ein Unternehmer, dessen Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung sich in der Republik Polen befindet und dessen Name (Nachname bzw. bei Personen- und Kapitalgesellschaften der Firmenname) mit den Anfangsbuchstaben S bis Z beginnt, die Umsätze in Deutschland ausführt.

Den für die Anzeige erforderlichen „Antrag auf umsatzsteuerliche Erfassung beim Finanzamt Nördlingen“ finden Sie unter Startseite / Formulare / Auslandssachverhalte / Ausländische Unternehmer.
Nach Eingang der vollständig ausgefüllten Unterlagen erfolgt die Prüfung der umsatzsteuerlichen Erfassung und ggf. die Mitteilung der deutschen Steuernummer.

Weiterführende Informationen finden Sie unter folgendem Link: