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Allgemeines

Personal

Personal in MAK258,04
Auszubildende36
Teilzeitquote (ohne Anwärter)42,2 %

Stand 01.01.2024

Amtsbezirk

Der Amtsbezirk des Finanzamts Nördlingen mit Außenstelle Donauwörth liegt im bayerischen Regierungsbezirk Schwaben und umfasst das Gebiet des Landkreises Donau-Ries.

Zwei Teilamtsbezirke 

Der Amtsbezirk unterteilt sich in zwei Teilamtsbezirke. Die Zuständigkeitsverteilung zwischen dem Stammamt Nördlingen und der Außenstelle Donauwörth richtet sich soweit die Veranlagung natürlicher Personen betroffen ist grundsätzlich nach regionalen Gesichtspunkten.

Der Teilamtsbezirk des Finanzamts Nördlingen umfasst die Gemeinden:

AlerheimAmerdingenAuhausenDeiningen
EderheimEhingen am RiesForheimFremdingen
FünfstettenHainsfarthHarburg (Schwaben)Hohenaltheim
HuisheimMaihingenMarktoffingenMegesheim
MönchsdeggingenMöttingenMunningenNördlingen
Oettingen in BayernOttingReimlingenWallerstein
WechingenWemdingWolferstadt 

Zum Teilamtsbezirk der Außenstelle Donauwörth gehören die Gemeinden:

Asbach-BäumenheimBuchdorfDaiting
DonauwörthGenderkingenHolzheim
KaisheimMarxheimMertingen
MonheimMünsterNiederschönenfeld
Oberndorf am LechRain am LechRögling
TagmersheimTapfheim 

Die Steuernummern von Bürgerinnen und Bürgern, die im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Nördlingen wohnen, beginnen mit “(9)152/...”. Im Zuständigkeitsbereich der Außenstelle Donauwörth beginnen die Steuernummern mit “(9)111/...”.

Im Übrigen sind die meisten Arbeitsbereiche an jeweils einer Dienststelle konzentriert: 
Am Dienstort Nördlingen etwa die Betriebsnahe Veranlagung, die Vollstreckung, Stundungs- und Erlassstelle, Veranlagung Körperschaften (auch für den Landkreis Dillingen) sowie die Umsatzsteuerstelle und die Umsatzsteuersonderprüfung. Am Dienstort Donauwörth die Veranlagung der Personengesellschaften, die Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle und die Lohnsteueraußenprüfung sowie die Betriebsprüfung.

Weitere Zuständigkeiten

Darüber hinaus ist das Finanzamt Nördlingen mit Außenstelle Donauwörth seit 1. Januar 1992 als eines von sechs Finanzämtern in Bayern zentral zuständig für die Veranlagung der Erbschaft- und Schenkungsteuer und seit 1. Januar 2016 für die Feststellung nach § 151 Bewertungsgesetz (BewG). Die Zuständigkeit erstreckt sich auf die Finanzamtsbezirke Augsburg-Stadt, Augsburg-Land, Dachau, Dillingen, Eichstätt, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Günzburg, Ingolstadt, Memmingen-Mindelheim, Neu-Ulm, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Schrobenhausen mit Außenstelle Neuburg.

Ab 1. Juni 2018 wurde dem Finanzamt noch die bundesweite Zuständigkeit für die Besteuerung von polnischen Bauunternehmern (Anfangsbuchstabe S - Z) sowie deren Arbeitnehmer übertragen.