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Bewertung von Grundvermögen

Die Bewertungsstelle liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden bis einschließlich 2024.

Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.

Ansprechpersonen Grundstücksbewertung

Aufgabenbereich Gemeinde / Stadtbezirk (Zuständigkeitsbereich) Standort Telefon 09081 215 + Nebenstelle
Bedarfsbewertung Gesamter Amtsbereich Donauwörth 2255*
Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren Gesamter Amtsbereich Donauwörth 2262*
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar